Die Einheit des Glaubens fordert notwendigerweise auch die Einheit der Gebetsrichtung für alle Gläubigen; sie ist im Sinne des darauf folgenden Verses 149 bindend. Die Einnahme einer anderen Richtung im Gebet kommt einer Trennung vom Glauben gleich (vgl.
Al-Baqara 2:145 ⧉ und die Anmerkung dazu), es sei denn, man betet in irgendeine Richtung, weil die Festlegung der vorgeschriebenen Gebetsrichtung aus irgendeinem Grund auch immer unmöglich ist. Hierzu gilt der Vers
Al-Baqara 2:115 ⧉. Man soll dazu eifern, um das Wohlwollen Allāhs zu erlangen; denn Er wird uns bestimmt am Tage der Versammlung zusammenführen und von uns Rechenschaft für alles verlangen. (vgl. unten
Al-Baqara 2: 149⧉ 150⧉).