Gewiss, diejenigen, die Kufr betrieben haben und als Kafir gestorben sind, auf diesen lastet der Fluch von ALLAH, den Engeln und den Menschen, allesamt. Al-Baqara 2:161 ⧉
Tafsir:
Diesmal handelt es sich um diejenigen, die - im Gegenteil zum obigen Vers 160 - ungläubig sind, stur auf ihr Verbrechen bestehen und in ihrem Unglauben sterben. Auf ihnen lastet (s. Anmerkung zu 159) der Fluch Allāhs und der "Fluchenden".