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Sure Al-Baqara — Ayah 180 (Deutsch) — Video

Al-Baqara • Ayah 180 von 286 • Deutsch


كُتِبَ عَلَيْكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ إِنْ تَرَكَ خَيْرًا الْوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ وَالْأَقْرَبِينَ بِالْمَعْرُوفِ ۖ حَقًّا عَلَى الْمُتَّقِينَ 180
Übersetzung:
Euch wurde geboten – wenn der Tod bei einem von euch zugegen wird, wenn er Gut hinterlässt, das Vermächtnis für die Eltern und die Nahverwandten nach dem Gebilligten, es ist eine Pflicht für die Muttaqi. Al-Baqara 2:180
Tafsir:
Hier handelt es sich nicht nur um die Sicherung des Eigentums durch das Erbrecht der Šarī‘a, das wir in Sure An-Nisāʾ ausführlicher finden, sondern auch um die Pflicht zur Niederschrift eines Testaments, damit Streitigkeiten unter Erben vermieden werden können (vgl. die Bestimmungen darüber in der Sunna unter dem Titel: "Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy" und "Von der Sunna des Propheten [Allāhs Segen und Friede auf ihm]", Islamische Bibliothek).
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