Hier handelt es sich nicht nur um die Sicherung des Eigentums durch das Erbrecht der Šarī‘a, das wir in
Sure An-Nisāʾ⧉ ausführlicher finden, sondern auch um die Pflicht zur Niederschrift eines Testaments, damit Streitigkeiten unter Erben vermieden werden können (vgl. die Bestimmungen darüber in der Sunna unter dem Titel: "Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy" und "Von der Sunna des Propheten [Allāhs Segen und Friede auf ihm]", Islamische Bibliothek).