Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Das Siyam (rituelle Fasten) wurde euch geboten, wie es denjenigen vor euch geboten wurde, damit ihr Taqwa gemäß handelt. Al-Baqara 2:183 ⧉
Tafsir:
Man darf die Pflicht zum Fasten nicht unter Strafe oder Prüfung einordnen, sondern als Gehorsam Allāh (t) gegenüber bezeichnen. Denn all das, worauf der Mensch während des Fastens verzichten soll, ist ihm nach dem Fastenbrechen erlaubt. Zum Fasten gehört, dass sich der Gläubige ganz besonders vorbildlich benimmt. Dazu gehören die Selbstbehrrschung in allen Angelegenheiten und die Einstellung aller niedrigen Handlungsweisen. Beschimpfungen, üble Nachreden, Lügen, Betrügen, Unsittsamkeiten, feindselige Äußerungen und Angriffe aller Art, die sowieso im Islam verpönt sind, machen das Fasten zunichte. Abū Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, gesagt hat: ”Wenn Ramaḍān beginnt, werden die Tore des Paradieses geöffnet und die Tore des Höllenfeuers geschlossen, und die Satane werden in Ketten gelegt.“ (Bu, Mu) (vgl. den Titel: "Ar-Rayyan und das Fasten im Ramaḍān", Islamische Bibliothek).