Mit dem "Termin" ist die gesetzliche Wartefrist gemeint. (s. oben
Al-Baqara 2:228 ⧉ und die Anmerkung dazu). Unter "ihre Gatten zu heiraten" fällt entweder ein anderer Gatte oder selbst der Ex-Ehemann, falls beide Parteien - Mann und Frau - in einem neuen Ehevertrag in gütiger Weise einigen. Diese göttliche Maßnahme gibt der Frau eine freie Entscheidung über ihr eigenes Leben, und ist damit besser und reiner für alle Beteiligten.