Und für die Talaq-Geschiedenen gibt es Versorgung nach dem Gebilligten, es ist eine Verpflichtung, die den Muttaqi obliegt. Al-Baqara 2:241 ⧉
Tafsir:
Der Qur’ān ermahnt hier um weitere Rechte der Frauen; denn derartige Versorgung für eine geschiedene Frau ist verpflichtend, abgesehen von ihrem Recht auf Auszahlung der Morgengabe.