"Ihre Rechtleitung obliegt nicht dir, o Muḥammad. "... sondern Allāh leitet recht, wen Er will": Er verleiht Sein Wohlwollen dem, von welchem Er weiß, dass ihm das Wohlwollen Nutzen bringt und dass er sich von Verbotenem fernhält. (Zam, Gät). Für den Satz"...es sei denn aus Verlangen nach dem Angesicht Allāhs" vgl. oben
Al-Baqara 2:270 ⧉ und die Anmerkung dazu.