Die Kriegserklärung gilt an die Gläubiger aus dem Zinsgeschäft, um die "geplagten" Schuldner zu befreien. Im Qur’ān finden wir bei keinem der Gebote und Verbote eine derartige Drohung mit dem Krieg. Die Rücknahme des bezahlten Kapitals stellt kein Unrecht gegen den Schuldner dar. Erwähnenswert hierzu kann folgende Pressemeldung sein: ”Japans Kredithaie gehen beim Eintreiben von Schulden immer brutaler vor. "Verkauf doch eine Niere", fordert die Tonbandstimme. "Viele unserer Schuldner haben nur noch eine. Oder verkaufe ein Auge." Das sei nur die Spitze des Eisbergs, kommentierte ein Rechtsanwalt. Die Stimme gehöre einem Schuldeneintreiber, der im Auftrag der Kreditfirma Nichiei Bürgen eines Schuldners zur Rückzahlung des Kredits auffordere. Der Vorgang beschäftigt nicht nur die Justiz, sondern auch die Finanzaufsichtsbehörde FSA: Sie lässt Nichiei und andere so genannten "Shoko"-Kreditgesellschaften überprüfen. "Shoko"-Kredite sind legale Darlehen zu Zinsen bis zu 40 Prozent. In einem Fall sollen Eintreiber beim Begräbnis eines Klienten aufgetaucht sein, der sich aus Verzweiflung über die Schulden das Leben genommen hatte, und bürgende Angehörige zur Zahlung aufgefordert haben.“ (KStA Nr. 261 v. 8. Nov. 1999).