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Sure Al-Ḥadsch — Ayah 39 (Deutsch) — Video

Al-Ḥadsch • Ayah 39 von 78 • Deutsch


أُذِنَ لِلَّذِينَ يُقَاتَلُونَ بِأَنَّهُمْ ظُلِمُوا ۚ وَإِنَّ اللَّهَ عَلَىٰ نَصْرِهِمْ لَقَدِيرٌ 39
Übersetzung:
Erlaubnis (zum bewaffneten Kampf) wurde denjenigen, die bekämpft werden, erteilt, weil ihnen Unrecht zugefügt wurde. Und gewiss, ALLAH ist doch allmächtig, ihnen zum Sieg zu verhelfen. Al-Ḥadsch 22:39
Tafsir:
Im obigen Vers Al-Ḥadsch 22:38 verteidigt Allāh (t) jene, die gläubig sind. In diesem Versblock aber lässt Er sie nicht tatenlos mit gebundenen Händen gegenüber ihrem Feind stehen, sondern erteilt ihnen die Erlaubnis, sich selbst zu verteidigen, und erklärt dazu, dass Er ihnen mit Seiner Hilfe beistehen würde. Damit hier den Muslimen kein Vorwurf gemacht wird, sie seien ein agressives Volk, erklärt der Qur’ān ergänzend den Grund der göttlichen Unterstützung und der Erlaubnis zur Verteidigung. Die hier erwähnte Vertreibung aus der Heimat ist ein Hinweis darauf, dass dieser Teil der Sura in Al-Madīna offenbart wurde. Hiernach folgt das göttliche Gesetz über den ewigen Kampf der Menschen gegeneinander, um Werte und Normen des menschlichen Lebens zu verteidigen. Dazu wird nur ein Beispiel erwähnt, nämlich, dass - "wenn Allāh nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Klausen, Kirchen, Synagogen und Moscheen, in denen der Name Allāhs desöfteren genannt wird, niedergerissen worden." Diejenige siegreiche Schar unter den Kampfparteien ist nur die, die sich für Allāhs Sache eingesetzt hatte. Hier dann wird Allāh gewiss demjenigen zum Sieg verhelfen, der für Allāhs Sieg eintritt. Dies bedeutet, dass die Verteidigung der Religionsfreiheit der wichtigste Grund zum bewaffneten Widerstand ist (vgl. Al-Baqara 2:193 ). Der historische Hintergrund war wie Folgt: Als einige der Gläubigen, nachdem sie zahlreicher in Makka geworden waren, an Rache für die ihnen zugefügten Schäden dachten, erwiderte der Prophet (a.s.s.): ”Ubt euch in Geduld; denn mir ist nicht erlaubt, zurückzuschlagen.“ Dann aber wurde dieser Vers offenbart, der die Gegenwehr erlaubt, nachdem sie ihnen in siebzig Versen im Qur’ān untersagt worden war. ‘Abdullāh Ibn ‘Abbās berichtete, dass diese Worte unmittelbar nach dem Aufbruch des Propheten (a.s.s.) nach Al-Madīna, das heißt zu Beginn des 1. Jahres der Hiǧra, offenbart wurden. Ibn ‘Abbās berichtete ferner: ”Als der Prophet aus Makka vertrieben wurde, sagte Abū Bakr: »Sie haben ihren Propheten vertrieben, sie werden sicherlich zugrundegehen«. Und als dieser Vers offenbart wurde, sagte Abū Bakr weiter: »Ich wusste, dass es zum Kampf kommen würde.«“ (Na, Ti) Der Grundsatz des Kampfes zur Selbstverteidigung wurde weiter in Al-Baqara 2: 190 191 192 193 ausgeführt, die etwa ein Jahr später offenbart wurde. (vgl. Al-Baqara 2:251 ; Al-Anfāl 8:72 ; At-Tawba 9:5 , At-Tawba 9: 20 21 22, 29; An-Naḥl 16: 41 42; Al-Ḥadsch 22:25 , Al-Ḥadsch 22: 39 40, 58-60; Ash-Shūrā 42:37 und die Anmerkungen dazu).
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