(Es sind) diejenigen, wenn WIR sie im Lande festigen, dann verrichten sie ordnungsgemäß das rituelle Gebet, entrichten die Zakat, rufen zum Gebilligten auf und raten vom Missbilligten ab. Und ALLAH gehört das Anschließende von den Angelegenheiten.
Al-Ḥadsch 22:41 ⧉