Dies bezieht sich nicht nur auf Fälle zu Lebzeiten des Propheten, sondern hat bis heute Gültigkeit. Eine Vorladung vor ein islamisches Gericht ist tatsächlich eine Aufforderung Allāhs und Seines Gesandten. Wer ihr nicht Folge leistet, verzichtet damit auf seine Rechte. (ÜB) (vgl.
An-Nisāʾ 4: 59⧉ 60⧉ 61⧉ und die Anmerkung dazu).