Und diejenigen, die ihren Ehefrauen (Zina) vorwerfen und dafür keine Zeugen außer sich selbst haben, dann ist das Zeugnis eines von ihnen vier Bezeugungen bei ALLAH: „Gewiss, er ist zweifelsohne von den Wahrhaftigen.“ An-Nūr 24:6 ⧉
Tafsir:
Aus diesen Versen werden die Bestimmungen des sog. Verfluchungseids des islamischen Rechts (arab.: Li‘ān) hergeleitet. Ein Fall von Li‘ān ist aus der Zeit des Propheten (a.s.s.) bekannt. (vgl. den Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek).