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Sure An-Nūr — Ayah 61 (Deutsch) — Video

An-Nūr • Ayah 61 von 64 • Deutsch


لَيْسَ عَلَى الْأَعْمَىٰ حَرَجٌ وَلَا عَلَى الْأَعْرَجِ حَرَجٌ وَلَا عَلَى الْمَرِيضِ حَرَجٌ وَلَا عَلَىٰ أَنْفُسِكُمْ أَنْ تَأْكُلُوا مِنْ بُيُوتِكُمْ أَوْ بُيُوتِ آبَائِكُمْ أَوْ بُيُوتِ أُمَّهَاتِكُمْ أَوْ بُيُوتِ إِخْوَانِكُمْ أَوْ بُيُوتِ أَخَوَاتِكُمْ أَوْ بُيُوتِ أَعْمَامِكُمْ أَوْ بُيُوتِ عَمَّاتِكُمْ أَوْ بُيُوتِ أَخْوَالِكُمْ أَوْ بُيُوتِ خَالَاتِكُمْ أَوْ مَا مَلَكْتُمْ مَفَاتِحَهُ أَوْ صَدِيقِكُمْ ۚ لَيْسَ عَلَيْكُمْ جُنَاحٌ أَنْ تَأْكُلُوا جَمِيعًا أَوْ أَشْتَاتًا ۚ فَإِذَا دَخَلْتُمْ بُيُوتًا فَسَلِّمُوا عَلَىٰ أَنْفُسِكُمْ تَحِيَّةً مِنْ عِنْدِ اللَّهِ مُبَارَكَةً طَيِّبَةً ۚ كَذَٰلِكَ يُبَيِّنُ اللَّهُ لَكُمُ الْآيَاتِ لَعَلَّكُمْ تَعْقِلُونَ 61
Übersetzung:
Weder für den Blinden ist es eine Unannehmlichkeit, noch ist es für den Lahmen eine Unannehmlichkeit, noch ist es für den Kranken eine Unannehmlichkeit, noch für euch selbst, dass ihr esst in euren Häusern, in den Häusern eurer Väter, in den Häusern eurer Mütter, in den Häusern eurer Brüder, in den Häusern eurer Schwestern, in den Häusern eurer Onkel väterlicherseits, in den Häusern eurer Tanten väterlicherseits, in den Häusern eurer Onkel mütterlicherseits, in den Häusern eurer Tanten mütterlicherseits, in denen, über deren Schlüssel ihr verfügt, oder im (Haus) eures Freundes. Es trifft euch keine Schuld, dass ihr gemeinsam oder einzeln esst. Wenn ihr Häuser betretet, dann grüßt euch gegenseitig mit einem guten Gruß von ALLAH voller Baraka. Solcherart erläutert ALLAH euch die Ayat, damit ihr verständig werdet. An-Nūr 24:61
Tafsir:
Verschiedene abergläubische Vorstellungen der alten Araber werden hier zurückgewiesen: Von Blinden, Lahmen oder Kranken wurde angenommen, dass sie sich den göttlichen Zorn zugezogen hatten, so dass sie dadurch nicht geeignet wären, an den gemeinsamen Mahlzeiten teilzunehmen; wir sollen solchen Gedanken nicht nachhängen; denn wir können die Ursachen des Unglücks anderer nicht beurteilen. Es wurde als nicht empfehlenswert betrachtet, Mahlzeiten im Haus naher Verwandter einzunehmen; dieses Tabu wird hier zurückgewiesen. Auch ein ähnlicher Aberglaube in Bezug auf Häuser, die wir zwar besitzen, aber nicht bewohnen, wird abgelehnt. Wenn jemand der Ansicht ist, er sollte Bekannten nicht ermöglichen, ihm einen Gefallen zu tun, dann gilt dies nicht für einen engen Freund, in dessen Gesellschaft ein gemeinsames Mahl nicht abzulehnen, sondern zu begrüßen ist. Sowohl der Aberglaube, man solle Mahlzeiten nur allein einnehmen, wie er in Indien verbreitet ist, wie auch der, man sollte nur gemeinsam essen, ist falsch; der Mensch ist frei und sollte sein Leben den Umständen und Gegebenheiten entsprechend regeln. Von Qatāda wird überliefert, dass jemand vom Stamm Abī Kināna es vor dem Islam für schändlich hielt, alleine zu essen. So trieb er manchmal eine große Menschenmenge zusammen, wenn er Hunger hatte, damit jemand sein Essen und Trinken mit ihm teilte. Da kam diese Erlaubnis, allein oder gemeinsam zu essen, wenngleich es segensreicher wäre, die Mahlzeiten gemeinsam zu sich zu nehmen. Hier wird uns zuerst mitgeteilt, dass wir gegenseitige Gastfreundschaft und Kameradschaft akzeptieren sollten. (ÜB)
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