Im Qur’ān sind noch zwei weitere Fälle erwähnt, wo ein Prophet mit dem Tod durch Steinigung bedroht wird, der eine war Abraham (a.s.) in
Maryam 19:46 ⧉ und der andere Šu‘aib in
Hūd 11:91 ⧉ (vgl. ferner
Al-Aʿrāf 7:89 ⧉). In keinem der beiden Fälle hielt diese Drohung den Propheten davon ab, sein Wirken fortzusetzen. Die Drohungen fielen stattdessen auf ihre Urheber zurück. Wir sehen immer wieder, dass die Tyrannen, wenn sie in ihrem Disput nicht weiterkommen, und mit ihrer Argumentation am Ende sind, zu brutalen Drohungen greifen (vgl. oben
Ash-Shuʿarāʾ 26: 49⧉ 50⧉ 51⧉ und die Anmerkung dazu). Als Noah um die richterliche Entscheidung Allāhs bat, war es für jede Reue und Besinnung seines auflehnenden Volkes zu spät (über die Geschichte der großen Flut wird in
Hūd 11:36 ⧉,
Hūd 11:40 ⧉,
Hūd 11:48 ⧉, berichtet).