Anläßlich seines Einzugs in Makka sagte der Gesandte Allāhs (a.s.s.): "Diese Stadt hat Allāh am Tag der Erschaffung von Himmel und Erde für heilig erklärt; Dadurch ist sie heilig bis zum Tag der Auferstehung. Er hat vor meiner Zeit niemandem erlaubt, darin zu kämpfen, und Er erlaubte es mir nur für eine Stunde an einem bestimmten Tag. Ihre Dornbüsche dürfen nicht beschnitten und ihre Wildtiere nicht getötet werden. Fundsachen dürfen nur nach öffentlicher Bekanntgabe aufgehoben werden, und ihre Grünpflanzen dürfen nicht abgeschnitten werden." (vgl. Qur’ān
Al-Baqara 2:125 ⧉ ff.;
Al-Ḥadsch 22:26 ⧉f., die Anmerkung dazu und den Titel: ”Lexikon der Pilgerfahrt“, Islamische Bibliothek).