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Sure Al-Aḥzāb — Ayah 49 (Deutsch) — Video

Al-Aḥzāb • Ayah 49 von 73 • Deutsch


يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نَكَحْتُمُ الْمُؤْمِنَاتِ ثُمَّ طَلَّقْتُمُوهُنَّ مِنْ قَبْلِ أَنْ تَمَسُّوهُنَّ فَمَا لَكُمْ عَلَيْهِنَّ مِنْ عِدَّةٍ تَعْتَدُّونَهَا ۖ فَمَتِّعُوهُنَّ وَسَرِّحُوهُنَّ سَرَاحًا جَمِيلًا 49
Übersetzung:
Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn ihr die Iman-verinnerlichenden Frauen heiratet und dann euch von ihnen durch Talaq-Scheidung trennt, bevor ihr sie intim berührt habt, dann habt ihr sie zu keiner ´Idda zu verpflichten. Also gebt ihnen das ihnen Zustehende und scheidet euch von ihnen auf gütige Weise. Al-Aḥzāb 33:49
Tafsir:
Die Wartezeit dauert drei Monatsregeln oder, wenn diese nicht feststellbar sind, drei Kalendermonate (vgl. Aṭ-Ṭalāq 65:4 ). Die Aussage des Qur’ān ist eindeutig, dass die Frau im Falle einer Scheidung vor dem Vollzug der Ehe nicht der Pflicht unterliegt, eine Wartefrist zu erfüllen. Es steht ihr zu, gleich wieder zu heiraten, wenn sie dies will. In Sure Al-Baqara wurde zwar die Höhe der Abfindung im Falle einer Scheidung vor Vollzug der Ehe erwähnt, nicht aber die Wartezeit. So wird dies hier festgelegt. Da die Frage nach einer Schwangerschaft gar nicht entsteht, solange die Ehe nicht vollzogen worden ist, wäre eine Wartefrist seitens der geschiedenen Frau sinnlos und nützt weder ihr noch ihrem ehemaligen Ehemann. Die Abfindung ist allgemein gehalten, dass sie nur die Hälfte der genannten Morgengabe betragen kann. (ÜB) (vgl. Al-Baqara 2:228 , Al-Baqara 2:236 , Al-Baqara 2:237 und die Anmerkung dazu).
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