Der Prophet (a.s.s.) wurde immer wieder gefragt, wann der von ihm angekündigte Tag des Jüngsten Gerichts eintreffe, der im Qur’ān so ausführlich geschildert wird. Sie fragten nicht nur nach seiner Fälligkeit, sondern wünschten ihn sogar zu beschleunigen. Die Stunde gehört zum Verborgenen und die Kenntnis vom Zeitpunkt ihres Eintreffens ist allein Allāh (t) vorbehalten (vgl.
Al-Aʿrāf 7:137 ⧉). Nach der Sunna ist die Todesstunde eines jeden Menschen seine "letzte Stunde" und seine kleine Auferstehung zugleich (vgl.
Al-Aʿrāf 7:187 ⧉). Aus Seiner Weisheit heraus, hat Allāh (t) die Geschöpfe darüber in Unkenntnis gelassen. (vgl.
Al-Isrāʾ 17: 49⧉ 50⧉ 51⧉ 52⧉ und die Anmerkung dazu).