Das Gesetz bezüglich Witwen, Waisen, Erbschaft, Brautgabe und Eheschließung wurde bereits am Anfang dieser Sura dargelegt. Hier werden die Vorschriften über die verwaisten Kinder und hinterbliebenen Witwen nach der Schlacht von Uḥud, für deren Versorgung die Gemeinschaft der Muslime auskommen musste, dargelegt (vgl.
An-Nisāʾ 4:3 ⧉).Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann rohe Behandlung oder Gleichgültigkeit befürchtet, so soll es keine Sünde für beide sein, wenn sie sich auf geziemende Art miteinander versöhnen; denn Versöhnung ist gut. Die Menschen sind auf Habsucht eingestellt. Tut ihr jedoch Gutes und seid gottesfürchtig, dann ist Allāh eures Tuns kundig. (
An-Nisāʾ 4:128 ⧉) Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit üben, so sehr ihr es auch wünschen mögt. Aber neigt euch nicht gänzlich (einer) zu, so dass ihr die andere gleichsam in der Schwebe