In diesem Vers handelt es sich um die Hurerei unter zwei Männern, wie z.B. Partnerehe und Homosexualität. Ibn ‘Abbās und Sa‘īd Ibn Ǧābir erklären den Satz: "... fügt ihnen Übel zu" wie folgt: "Bestraft beide Beteiligten an der Tat mit Beschimpfungen, Schmähungen und Schlägen mit den Schuhen." Mit dem Satz: "Wenn sie aber umkehren und sich bessern" handelt es sich um die tätige Reue durch Änderung ihrer Lebensweise. Das unterschiedliche Strafmaß in den beiden Fällen (Versen
An-Nisāʾ 4:15 ⧉ und
An-Nisāʾ 4:16 ⧉) zwischen Mann und Frau hat den Zweck, den Man nicht als ewige Last für seine Familie einzusperren, und ihm eine Chance für den Lebenserwerb zu ermöglichen. Dadurch besteht die Möglichkeit einer Heirat zwischen ihm und der Frau im Vers
An-Nisāʾ 4:15 ⧉, für die er den Lebensunterhalt bestreiten kann. (vgl. dazu
An-Nūr 24: 2⧉ 3⧉ 4⧉).