Die Heirat von zwei oder mehr Frauen ist also demjenigen freigestellt, der von sich selbst die Überzeugung hat, dass er gerecht handeln wird, und zwar derart, dass er daran nicht zweifelt oder dass er es vermutet und nur geringen Zweifel daran hegt. Nachdem Allāh (t) gesagt hat "Doch wenn ihr fürchtet, sie nicht gleich behandeln zu können, dann (heiratet) eine ...", begründet Er das mit Seinem Wort "So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden", Unrecht zu tun, das heißt, so kommt ihr dem Zustand am nächsten, in dem weder Ungerechtigkeit noch Bedrückung gegeben sind. Somit hat Allāh (t) den Umstand, dass man sich von der Ungerechtigkeit fernhält, zu einer Voraussetzumg für Seine Gesetzgebung bezüglich der Ehe gemacht. Dies bestätigt den Tatbestand, dass die Gerechtigkeit als Bedingung auferlegt ist und dass die Pflicht besteht, sie anzustreben. (Gät) (vgl.
An-Naḥl 16:71 ⧉;
Al-Aḥzāb 33:51 ⧉ und die Anmerkung dazu).