Und für jeden (von euch) haben WIR Erbberechtigte bestimmt für das, was die Eltern und die Verwandten hinterlassen haben. Und gebt denjenigen, mit denen ihr einen Vertrag geschlossen habt, ihren Anteil! Gewiß, ALLAH bleibt immer über alles Zeuge.
An-Nisāʾ 4:33 ⧉