Der Vers bezieht sich auf die Lage der schwachen Muslime, die bei der Auswanderung der Muslime aus Makka zurückgelassen werden mussten. Nach der Auswanderung wurde die Verfolgung der gläubigen Sklaven, Frauen und Kinder intensiviert. Der schlechte Zustand wurde durch die Eroberung Makkas durch den Propheten Muḥammad (a.s.s.) beendet. Der Vers hat jedoch eine allgemeingültige Bedeutung: Mit dem Kampf "für Allāhs Sache" wird auch die Unterdrückung von Menschen beendet. Hierzu muss betont werden, dass es bei derartigen "Befreiungsaktion" keinen Zwang in der Religion geübt werden darf (vgl.
Al-Baqara 2:256 ⧉). Die Befreiung der Schwachen und der Unterdrückten ist ein wichtiger Aspekt des Ǧihād im islamischen Recht (vgl. unten
An-Nisāʾ 4:98 ⧉).