Und wer einen Mumin vorsätzlich tötet, seine Vergeltung ist Dschahannam, darin wird er ewig bleiben. ALLAH zürnt über ihn, verflucht ihn und hat für ihn eine qualvolle Peinigung vorbereitet. An-Nisāʾ 4:93 ⧉
Der klare Wortlaut dieses Verses bedarf keiner näheren Erläuterung. Dennoch muss betont werden, dass die Todesstrafe im islamischen Strafrecht nicht unter diese Bestimmung fällt. (vgl. unten An-Nisāʾ 4:93 ⧉; ferner die ausführlichen Bestimmungen bei ÜB, Al-Baqara 2:178 ⧉; Al-Isrāʾ 17:33 ⧉ und die Anmerkung dazu).