Die (dem Dschihad) Fernbleibenden unter den Mumin - außer den Behinderten, sind nicht gleichzusetzen mit den fi-sabilillah Dschihad-Leistenden mit ihrem Vermögen und eigenem Leib. ALLAH gab den Dschihad-Leistenden mit ihrem Vermögen und eigenem Leib eine Stellung mehr als den (dem Dschihad) Fern-Bleibenden. Und beiden Gruppen hat ALLAH Gutes versprochen. Doch ALLAH begünstigte die Dschihad-Leistenden vor den (dem Dschihad) Fern-Bleibenden mit übergroßer Belohnung - An-Nisāʾ 4:95 ⧉
Tafsir:
96 – (vgl. zu diesem Vers die beiden Titel: "Der Ǧihād, das Gesetz von Saat und Ernte" und "Ka‘b Ibn Mālik", Islamische Bibliothek; ferner Al-Anfāl 8:72 ⧉ und die Anmerkung dazu).