Das Vieh wird hier besonders erwähnt, weil es durch seine Gefügigkeit ein besonderes Verhältnis zum Menschen hat und dessen Bedürfnissen in besonderer Weise dient (vgl.
Yā-Sīn 36: 71⧉ 72⧉ 73⧉;
Al-Muʾminūn 23: 21⧉ 22⧉). Allāh (t), Der diese Schrift, den Qur’ān, herabsandte, ist darüber hinaus Derjenige, Der Himmel, Erde und alles, was zwischen den beiden ist, erschuf. Dazu gehört u.a. Mensch und Vieh. Zu den beiden Gattungen gehört auch das Naturgesetz der Vermehrung und der Versorgung, das für beide Gültigkeit hat, obwohl sie artverschieden sind (vgl.
An-Naḥl 16:72 ⧉; ferner
Al-Anʿām 6:100 ⧉;
Al-Ikhlāṣ 112:4 ⧉ und die Anmerkung dazu).