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Sure Ash-Shūrā — Ayah 41 (Deutsch) — Video

Ash-Shūrā • Ayah 41 von 53 • Deutsch


وَلَمَنِ انْتَصَرَ بَعْدَ ظُلْمِهِ فَأُولَٰئِكَ مَا عَلَيْهِمْ مِنْ سَبِيلٍ 41
Übersetzung:
Und wer zurückschlägt, nachdem ihm Unrecht angetan wurde, gegen diese gibt es keinen Weg (zur Bestrafung). Ash-Shūrā 42:41
Tafsir:
Tafsir-Auszug aus Ash-Shūrā 42:40
Dieses Gebot wurde offenbart, um die Wirkung des groben Unrechts unter den rachsüchtigen Arabern zu beheben. Wenn Vergeltung unbedingt vorgenommen werden soll, so darf sie das Ausmaß des geschehenen Übels nicht überschreiten. D.h.: "Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr und Zahn um Zahn; und für Verwundungen gerechte Vergeltung" (vgl. Al-Māʾida 5:45 ). Die Vergebung jedoch gilt ebenfalls als Gebot und wird nach göttlichem Ermessen belohnt. Die ideale Vorgehensweise besteht nicht darin, den Durst nach Vergeltung zu stillen, sondern auf bessere Weise eine friedliche Versöhnung herbeizuführen. (vgl. Al-Baqara 2:190 ff.; Āl Imrān 3:186 ; Ar-Raʿd 13:22 ; Al-Muʾminūn 23:96 ; Fuṣṣilat 41: 34 35 und die Anmerkung dazu).
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