Dies ist eine Bezugnahme auf die heidnischen Zeitgenossen des Propheten (a.s.s.) und den Wohlstand, den diese lange Zeit hindurch genießen durften (vgl.
Al-Anbiyāʾ 21:44 ⧉). Im weiteren Sinne bedeutet dieser Abschnitt, dass Allāh (t) niemals ein Volk für ein Unrecht zur Rechenschaft zieht, ohne dass ihm deutlich eine Möglichkeit gegeben worden ist, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden (
Al-Anʿām 6: 131⧉ 132⧉).