Dieser Vers hat - mit einer geringen Ausnahme - denselben Inhalt wie in
Ghāfir 40:2 ⧉ (vgl. dort die Anmerkung dazu). Allāh, der Erhabene und Allweise ist allein der Urheber dieser Schrift. Mit anderen Worten heißt es, dass Muḥammad, Allāhs Segen und Friede auf ihm, der des Lesens und Schreibens unmächtig war, nicht - wie seine Gegner unter Juden und Christen behaupten - der Verfasser des Qur’ān sein kann.