Und wer nach seiner Übertretung bereut und gottgefällig Gutes tut, von dem wird ALLAH zweifellos die Reue annehmen. Gewiss, ALLAH ist allvergebend, allgnädig. Al-Māʾida 5:39 ⧉
Tafsir:
Die Tür zur Vergebung durch tätige Reue bleibt bei Allāh (t) immer offen. Vorausgestzt im Fall des Diebstahls, dass der reumütige Täter das Diebesgut seinem Besitzer zurückgibt, oder dieser auf sein Recht der Rückgabe verzichtet und dem Täter verzeiht.