Ibn ‘Abbās (r) berichtete: ”Wenn ein Pilger ein Wild tötet, so hat er dafür eine Sühne zu leisten. Ist das, was er getötet hat, ein Reh oder etwas ähnliches, so muss er ein Schaf in Makka opfern. Hat er keines zur Verfügung, so muss er sechs arme Menschen speisen, ist ihm auch dies nicht möglich, so muss er drei Tage fasten. Tötet er aber einen Hirsch, muss er eine Kuh opfern. Hat er keine, muss er zwanzig Tage fasten. Ist das erlegte Tier ein Strauß oder ein Zebra, dann ist das Schlachten einer Kamelstute erforderlich. Findet er keine, muss er dreißig arme Menschen speisen. Ist ihm auch das nicht möglich, so muss er dreißig Tage fasten. Das "Kosten" der Folgen dieser Tat steht hier allgemein für das Begreifen, nicht für das spezielle Kosten mit der Zunge. (Für die Bestimmungen der Pilgerfahrt vgl. den Titel: "Lexikon der Pilgerfahrt", Islamische Bibliothek; ferner
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