Zum Schluss dieser wunderbaren Sura erwähnt der Qur’ān, dass alle Handlungen und Äußerungen in aller Genauigkeit und Gerechtigkeit registriert und buchmäßig geführt werden. In der frohen Botschaft in diesem Versblock handelt es sich um die bekannte Parallelität des Qur’ān. D.h., dass jedesmal, wenn Allāh (t) von der Belohnung der rechtschaffenen Diener im Paradies spricht (vgl.
Ṣād 38: 49⧉ 50⧉ 51⧉ 52⧉ 53⧉ 54⧉), berichtet Er von der Bestrafung der Ungläubigen, und zwar aus dem Prinzip der Barmherzigkeit und der Gerechtigkeit zugelich, weil die Botschaft stets diese Eigenschaft hat: Als frohe Botschaft und als Warnung. (vgl. dazu
Al-Anʿām 6: 131⧉ 132⧉;
Al-Ḥidschr 15:4 ⧉;
Ash-Shuʿarāʾ 26: 208⧉ 209⧉). Alles Lob gebührt Allāh, Dem Herrn der Welten. (vgl.
Al-Fātiha 1:1 ⧉ff.).