Der einzige, wahre Gott, Schöpfer der Himmel und der Erde, Dem das Königreich gehört (vgl. opben
Al-Ḥadīd 57:4 ⧉ff.) richtet nunmehr Seine Ermahnung in erster Linie an die Muslime selbst. Hierbei geht es nicht um Spenden für die Allgemeinheit, sondern um den Einsatz in der Auseinandersetzung zwischen Islam und Unglauben. Zu seiner Verteidigung brauchte der islamische Staat unter der Führung des Propheten (a.s.s.) finanzielle Hilfe, erstens für die Ausrüstung und zweitens zur Unterstützung unterdrückter Muslime, die sich gezwungen sahen, auswandern zu müssen. Die Spender werden hier als "Erben" bezeichnet, weil in Wirklichkeit alles Allāh (t) allein gehört, und die Menschen lösen einander nur in den Nutzungsrechten ab. (ÜB) (vgl. dazu
Al-Baqara 2:63 ⧉;
Al-Māʾida 5:1 ⧉,
Al-Māʾida 5:7 ⧉;
Al-Aʿrāf 7:172 ⧉;
Al-Fatḥ 48:10 ⧉).