Die Versammlungen der Gläubigen finden normalerweise in der Moschee statt. Zusätzlich zu den Vorschriften der
Sure Al-Ḥuǧurāt⧉, und in Ergänzung zum vorangegangenen Versblock
Al-Mudschādila 58: 9⧉ 10⧉, wird hier noch etwas vom guten Benehmen im Haus Allāhs geboten: Dieser Vers fordert die Gläubigen auf, die in einer Versammlung sitzen, Platz für die Hinzukommenden aus gegenseitiger Liebe, Rücksichtnahme und gegenseitigem Respekt zu gewähren, damit diese ebenfalls an der Versammlung teilnehmen können, zumal weil es sich um Versammlungen mit dem Propheten handelt, in denen sich seine Anhänger um ihn drängten und eifrig darauf bedacht waren, besser zu hören, was er sagte. Die Regel gilt entsprechend für alle Versammlungen in Moscheen zu allen Orten und Zeiten; denn dort werden die Muslime über ihre Religion aus dem Qur’ān und der Sunna des Propheten (a.s.s.) belehrt. Abgesehen von diesen Aspekten macht der Glaube alle Muslime vor Allāh gleich, was ihre Brüderlichkeit betrifft.