Vor der Besetzung des Gebietes der Banū An-Naḍīr hatten die Auswanderer keine permanente Bleibe und keinen gesicherten Unterhalt. Deswegen wurde ihnen ein Anteil an Fai’ zugestanden, ebenso wie anderen Armen, Waisen und Reisenden. Mit diesen Mitteln sollte all denen geholfen werden, die gezwungen waren, für die Sache Allāhs und Seines Gesandten auszuwandern. Dies bezieht sich nicht allein auf diesen historischen Zusammenhang, sondern ist für alle Zeiten die Pflicht eines islamischen Staates. (ÜB)
Al-Ḥaschr 59:9 ⧉: Nachdem sich der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, mit seinen ausgewanderten Anhängern in Yaṯrib (dem späteren Al-Madīna) eingerichtet hatte, verfestigte sich der Islam dort. Das Gebet war eingesetzt, die Zakāh und das Fasten zur Pflicht gemacht, die gesetzlichen Strafen festgelegt und das Erlaubte und das Verbotene vorgeschrieben (arab.: Al-Ḥalāl wa-l-Ḥarām). Der Islam hatte in Yaṯrib seine Heimat gefunden. Und es waren diese Helfer, über die Allāh im Qur’ān diesen Vers offenbarte.