Zu den Merkmalen des Gehorsams in
Al-Anʿām 6:116 ⧉ gehört die Befolgung der göttlichen Vorschriften und Gebote. Das Ziel dieses Verses und der folgenden ist nicht, wie es zunächst den Anschein haben mag, eine Wiederholung der bereits behandelten Speisegesetze, sondern eher eine Erinnerung daran, dass die Beachtung solcher Gesetze nicht zum Selbstzweck oder zum Ritual gemacht werden darf (ÜB) (vgl.
Al-Māʾida 5:4 ⧉ und die Anmerkung dazu) (vgl. ferner zu diesem Thema den Titel: "Der Muslim lebt nicht vom Brot allein", Islamische Bibliothek).