Allāh (t) ist Derjenige, Der mit Seiner Macht diese herrlichen Gärten und Früchte ins Leben ruft. Die Abgabe aus der Ernte ist eine Zakāh und gleich eine Verpflichtung der Gläubigen, damit Arme und Bedürftige ihren Anteil daran erhalten. Somit wird derartige Abgabe nicht als Almosen, Armensteuer oder Gnadenakt der Wohlhabenden, sondern ein verbrieftes Recht einer dazu berechtigten Gruppe des Volkes. Die Pflicht zur Zakāh wurde erst nach der Hiǧra offenbart. Allāh (t) hat das Vieh mit dem Zweck so erschaffen, damit die Menschen daraus Nahrung und Nutzen bekommen können. Niemand hat also das Recht, in den Willen Allāhs einzugreifen, den Zweck Seiner Schöpfung zu entfremden oder die Mitmenschen durch erfundene Riten in Mitleid zu ziehen (vgl. oben
Al-Anʿām 6:139 ⧉ und die Anmerkung dazu). Zu diesem Thema vgl. die beiden Titel: "Der Muslim lebt nicht vom Brot allein" und "Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek. (vgl. ferner oben
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