Die Argumente in den vorangegangenen Versen werden hier fortgesetzt. Wenn den Menschen ein Unheil trifft, so hat ihn etwas aus dem Verborgenen getroffen. Es gibt dann keine Zuflucht vor Allāh außer der Zuflucht zu Ihm Selbst, wie unser Prophet (a.s.s.) dies ausgedrückt hat. Dennoch verehren manche Menschen falsche Gottheiten. Zu den Strafgerichten aus der Höhe zählen z.B. Orkane, und zu denjenigen aus der Tiefe zählen z.B. Erdbeben und Erdrutsche. Ibn ‘Abbās (r) deutet das Strafgericht aus der Höhe mit dem Leiden eines Volkes unter einem tyrannischen Herrscher, und das Strafgericht aus der Tiefe mit dem Unheil, das einen Herrscher durch seine Untergebenen zugefügt wird (vgl. dazu
Al-Anʿām 6:46 ⧉;
Yūnus 10: 21⧉ 22⧉ 23⧉ und die Anmerkung dazu).