Nach den Bedingungen des Vertrages von Al-Ḥudaibiyya (vgl. dazu
Sure Al-Fatḥ⧉) mussten Frauen, die unter Vormundschaft standen, sowie verheiratete Frauen, die von den Banū Quraiš in Makka in den Schutz des Propheten nach Al-Madīna flohen, zurückgeschickt werden. Aber bevor dieser Vers offenbart wurde, hatten die Banū Quraiš bereits den Vertrag gebrochen, und es waren neue Anweisungen nötig, wie sich die Muslime unter diesen Umständen verhalten sollten. Muslimische Frauen, die in Makka mit Götzendienern verheiratet waren, wurden ihres Glaubens wegen unterdrückt, und einige wanderten nach Al-Madīna aus. Nach dieser Offenbarung sollten sie nicht zurückgeschickt werden; denn die Ehe gläubiger Frauen mit ungläubigen Männern wurde als aufgelöst betrachtet, wenn die Männer nicht den Islam annahmen. Um den Götzendienern aber nicht den Eindruck zu geben, sie würden unfair behandelt, da sie die bei der Heirat gezahlte Brautgabe verloren, sollte diese den Ehemännern zurückerstattet werden. Auf diese Weise sollten die hilflosen Frauen auf Kosten der Muslime geschützt werden. Zunächst hatte sich der Prophet geweigert, verheiratete Frauen nach Makka zurückzuschicken, die den Islam angenommen hatten und gegen den Willen ihrer heidnischen Ehemänner nach Al-Madīna ausgewandert waren, mit der Begründung, dass sich verheiratete muslimische Frauen nicht unter der Herrschaft ihrer nichtmuslimischen Männer befanden, wie es der Auffassung der Banū Quraiš entsprach. Da jedoch immer die Möglichkeit bestand, dass einige dieser Frauen nicht aus Glaubensgründen, sondern aus rein weltlichen Gründen zum Propheten übergingen, werden hier die Muslime aufgefordert, sich ihrer Aufrichtigkeit zu vergewissern. Deswegen verlangte der Prophet von ihnen, unter Eid zu bekräftigen, dass sie sich nicht aus Hass oder Abenteuerlust oder um irdischer Vorteile willen von ihren Männern getrennt hatten, sondern allein aus Liebe zu Allāh und Seinem Gesandten.