Normalerweise beträgt die Wartezeit drei Monatregeln nach der Trennung der Ehepartner. Wenn es jedoch keine Menstruation gibt oder Zweifel darüber besteht, dann drei volle Kalendermonate. Innerhalb dieses Zeitraums wird es klar sein, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Und wenn dies der Fall ist, dann dauert die Wartezeit bis nach der Geburt des Kindes. (vgl. dazu
Al-Baqara 2:228 ⧉; ferner die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung im Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek).