Bei demjenigen, der dieses Unrecht begeht (vgl. oben
Al-Muṭaffifīn 83:1 ⧉,
Al-Muṭaffifīn 83: 2⧉ 3⧉) fehlt der Glaube, dass er eines Tages vor seinem Herrn stehen wird, Der ihn für seine Untaten zur Rechenschaft ziehen wird, am Tag der Auferstehung, an dem alle Menschen dem Erhabenen Schöpfer vorstellig sein werden.