Gewiss, nein! Gewiss, das Register der öffentlich die Verfehlung Begehenden ist doch in Sidsch-dschin! Al-Muṭaffifīn 83:7 ⧉
Tafsir:
Das Wort "Siǧǧīn" entstammt derselben Wurzel, wie "Siǧn", d.h. Gefängnis. Es handelt sich um ein Buch, in dem die Aufzeichnungen der menschlichen Taten festgehalten und weder gelöscht noch geändert werden können.