Auf Grund dessen, dass der Prophet (a.s.s.) weder lesen noch schreiben konnte (vgl. oben
Al-Aʿlā 87:6 ⧉ und die Anmerkung dazu) erfolgt hier das Versprechen, dass nichts von dem Inhalt der Botschaft in Vergessenheit geraten wird, es sei denn, was Allāh noch will als die Herabsendung der Botschaft im Gange war und einige Bestimmungen ergänzt, aufgehoben oder im Qur’ān selbst erläutert wurden; denn Er kennt das Offenkundige, das Verborgene und die Bedürfnisse Seine Diener. Maßgebend für die Unversehrtheit des Qur’ān ist seine Endfassung, die der Engel Gabriel dem Propheten (a.s.s.) endgültig belehrte und bestätigte. (vgl. dazu
Al-Baqara 2:106 ⧉).