Sie beachten einem Mumin gegenüber weder Verwandtschaft noch vertragliche Vereinbarungen und diese sind die eigentlichen Übertretenden. At-Tawba 9:10 ⧉
Der Begriff "Brüder (bzw. Geschwister) im Glauben" erscheint im Qur’ān mehrfach. Darunter ist die Gleichberechtigung zu verstehen, die gleiche Rechte und Verpflichtungen einschließt (vgl. den Titel: "Die Brüderlichkeit im Islam", Islamische Bibliothek; ferner Al-Baqara 2:41 ⧉, Al-Baqara 2:220 ⧉; Āl Imrān 3:103 ⧉; At-Tawba 9:8 ⧉; Al-Aḥzāb 33:5 ⧉; Al-Ḥudschurāt 49:10 ⧉ und die verschiedenen Anmerkungen dazu).