Wie aus dem Zusammenhang hervorgeht, handelt es sich um die Verstorbenen, das heißt um solche, die ohne Reue und Umkehr gestorben sind, nicht um diejenigen, die noch am Leben sind; denn eine Fürbitte für einen lebenden Menschen kommt einer Bitte um Rechtleitung für ihn gleich. Hierbei handelt es sich nach dem gängigen Verständnis um Fürbitte für die Toten, wenn sie ohne Reue gestorben sind, nachdem ihnen der Islam nahegebracht worden ist; ferner, wenn sie bis zuletzt aktiv gegen den Islam opponiert haben, und wenn dem Betenden bekannt ist, dass aufgrund willkürlicher Ablehnung mit Recht angenommen werden kann, dass ihnen Allāhs Barmherzigkeit entgültig verschlossen ist. Unsere Fürbitte für sie würde zweierlei bedeuten. Abrahams Versprechen seinem Vater gegenüber wird in
Maryam 19: 47⧉ 48⧉ und
Al-Mumtaḥana 60:4 ⧉ erwähnt, das tatsächliche Gebet in
Ash-Shuʿarāʾ 26: 86⧉ 87⧉. (ÜB) (vgl. ferner
Al-Māʾida 5:116 ⧉ff.;
Maryam 19: 46⧉ 47⧉ 48⧉;
Ash-Shuʿarāʾ 26: 83⧉ 84⧉ 85⧉ 86⧉ 87⧉ 88⧉ 89⧉ und die Anmerkungen dazu).