Das Einhalten der vertraglichen Vereinbarungen ist ein Gebot des Qur’ān (vgl.
Al-Māʾida 5:1 ⧉). Ibn Al-Qayyim Al-Ǧauziyya berichtete, dass jene, die Allāh (t) von der Lossprechung ausgenommen hatte, tatsächlich zum Islam übergingen, bevor die Frist verstrichen war. Ebenso wählten den Islam einige von denen, die ständig ihr gegebenes Wort gebrochen hatten und andere, denen Aufschub gewährt worden war (ÜB) .Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakāh entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allāh ist Allvergebend, Barmherzig (
At-Tawba 9:5 ⧉);