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وَلَا تَقْتُلُوا النَّفْسَ الَّتِي حَرَّمَ اللَّهُ إِلَّا بِالْحَقِّ ۗ وَمَنْ قُتِلَ مَظْلُومًا فَقَدْ جَعَلْنَا لِوَلِيِّهِ سُلْطَانًا فَلَا يُسْرِفْ فِي الْقَتْلِ ۖ إِنَّهُ كَانَ مَنْصُورًا
Und tötet nicht den Menschen, dessen (Tötung) ALLAH für haram erklärte, es sei denn nach dem Recht. Und wer zu Unrecht getötet wird, dessen Wali gaben WIR Verfügungsrecht, so darf er bei der Tötung (als Vergeltung) das Maß nicht überschreiten. Gewiss, er erhält Beistand. (33)
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