Sure An-Nūr (Das Licht — النور) (Ayah 6)

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24 An-Nūr(النور), Ayah 6

وَالَّذِينَ يَرْمُونَ أَزْوَاجَهُمْ وَلَمْ يَكُنْ لَهُمْ شُهَدَاءُ إِلَّا أَنْفُسُهُمْ فَشَهَادَةُ أَحَدِهِمْ أَرْبَعُ شَهَادَاتٍ بِاللَّهِ ۙ إِنَّهُ لَمِنَ الصَّادِقِينَ 6 ٦

Und diejenigen, die ihren Ehefrauen (Zina) vorwerfen und dafür keine Zeugen außer sich selbst haben, dann ist das Zeugnis eines von ihnen vier Bezeugungen bei ALLAH: „Gewiss, er ist zweifelsohne von den Wahrhaftigen.“ (6)

Tafsir
Aus diesen Versen werden die Bestimmungen des sog. Verfluchungseids des islamischen Rechts (arab.: Li‘ān) hergeleitet. Ein Fall von Li‘ān ist aus der Zeit des Propheten (a.s.s.) bekannt. (vgl. den Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek).

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