Sure Āl Imrān (Die Familie Imrans — آل عمران) (Ayah 97)

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3 Āl Imrān(آل عمران), Ayah 97

فِيهِ آيَاتٌ بَيِّنَاتٌ مَقَامُ إِبْرَاهِيمَ ۖ وَمَنْ دَخَلَهُ كَانَ آمِنًا ۗ وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطَاعَ إِلَيْهِ سَبِيلًا ۚ وَمَنْ كَفَرَ فَإِنَّ اللَّهَ غَنِيٌّ عَنِ الْعَالَمِينَ 97 ٩٧

In ihm sind deutliche Ayat, (davon) Maqamu-ibrahim. Und wer es betritt, ist in Sicherheit. Und den Menschen ist es ALLAH gegenüber auferlegt, zum Haus zu pilgern - wer von ihnen dazu die Möglichkeit findet. Und wer Kufr betreibt, so ist ALLAH gewiß autark den Geschöpfen gegenüber. (97)

Tafsir
Anläßlich seines Einzugs in Makka sagte der Gesandte Allāhs (a.s.s.): "Diese Stadt hat Allāh am Tag der Erschaffung von Himmel und Erde für heilig erklärt; Dadurch ist sie heilig bis zum Tag der Auferstehung. Er hat vor meiner Zeit niemandem erlaubt, darin zu kämpfen, und Er erlaubte es mir nur für eine Stunde an einem bestimmten Tag. Ihre Dornbüsche dürfen nicht beschnitten und ihre Wildtiere nicht getötet werden. Fundsachen dürfen nur nach öffentlicher Bekanntgabe aufgehoben werden, und ihre Grünpflanzen dürfen nicht abgeschnitten werden." (vgl. Qur’ān Al-Baqara 2:125 ff.; Al-Ḥadsch 22:26 f., die Anmerkung dazu und den Titel: ”Lexikon der Pilgerfahrt“, Islamische Bibliothek).

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