Sure An-Nisāʾ (Die Frauen — النساء) (Ayah 161)

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4 An-Nisāʾ(النساء), Ayah 161

وَأَخْذِهِمُ الرِّبَا وَقَدْ نُهُوا عَنْهُ وَأَكْلِهِمْ أَمْوَالَ النَّاسِ بِالْبَاطِلِ ۚ وَأَعْتَدْنَا لِلْكَافِرِينَ مِنْهُمْ عَذَابًا أَلِيمًا 161 ١٦١

ihres Nehmens von Riba - obwohl dies ihnen bereits verboten wurde - und ihres Aneignens der Vermögen von Menschen durch das für nichtig Erklärte. Und WIR haben für die Kafir unter ihnen eine qualvolle Peinigung vorbereitet. (161)

Tafsir
Von den verbotenen Dingen zählten Kamelfleisch, Kaninchen und Hasen, sowie das Fett von Rindern, Schafen und Ziegen. Zinsverbot galt genauso wie die Gesetzgebung des Islam. (vgl. Al-Anʿām 6:146 und die Anmerkung dazu).

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