Sure An-Nisāʾ (Die Frauen — النساء) (Ayah 16)

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4 An-Nisāʾ(النساء), Ayah 16

وَاللَّذَانِ يَأْتِيَانِهَا مِنْكُمْ فَآذُوهُمَا ۖ فَإِنْ تَابَا وَأَصْلَحَا فَأَعْرِضُوا عَنْهُمَا ۗ إِنَّ اللَّهَ كَانَ تَوَّابًا رَحِيمًا 16 ١٦

Und diejenigen von euch, die sie (die Unzucht) begehen, sollt ihr anprangern. Und wenn sie danach bereuen und gottgefällig Gutes tun, dann laßt von ihnen ab! Gewiß, ALLAH bleibt reue-annehmend, allgnädig. (16)

Tafsir
In diesem Vers handelt es sich um die Hurerei unter zwei Männern, wie z.B. Partnerehe und Homosexualität. Ibn ‘Abbās und Sa‘īd Ibn Ǧābir erklären den Satz: "... fügt ihnen Übel zu" wie folgt: "Bestraft beide Beteiligten an der Tat mit Beschimpfungen, Schmähungen und Schlägen mit den Schuhen." Mit dem Satz: "Wenn sie aber umkehren und sich bessern" handelt es sich um die tätige Reue durch Änderung ihrer Lebensweise. Das unterschiedliche Strafmaß in den beiden Fällen (Versen An-Nisāʾ 4:15 und An-Nisāʾ 4:16 ) zwischen Mann und Frau hat den Zweck, den Man nicht als ewige Last für seine Familie einzusperren, und ihm eine Chance für den Lebenserwerb zu ermöglichen. Dadurch besteht die Möglichkeit einer Heirat zwischen ihm und der Frau im Vers An-Nisāʾ 4:15 , für die er den Lebensunterhalt bestreiten kann. (vgl. dazu An-Nūr 24: 2 3 4).

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